Mein Pferd wurde getreten, wer bezahlt die Tierarztkosten?

Mein Pferd wurde getreten

Wer sein Pferd in einem Stall untergebracht hat, wo auch andere Pferde gehalten werden, muss damit rechnen, dass das eigene Pferd auch von anderen Pferden getreten werden kann. Das kann schon im Stall passieren, etwa wenn Sie Ihr Pferd an einem angebundenen Pferd, das gerade geputzt wird, vorbeiführen. Oder natürlich auf der Weide – hier und in einem Offenstall oder Laufstall ist das Risiko eines Trittes auch am höchsten. Dass ein Pferd von einem anderen Pferd getreten wird, passiert sogar relativ häufig. Dies kann sogar der Fall sein, wenn man selber mehrere Pferde in seinem eigenen Stall hält. Wenn man Glück hat, ist die Wunde nur oberflächlich und verheilt gut. Wenn man jedoch Pech hat, kann der Pferdetritt umfangreiche Folgen für das eigene Pferd haben und im schlimmsten Fall sogar mit dem Tod des eigenen Pferdes enden. Nun stellt sich berechtigterweise die Frage, wer übernimmt dann die Tierarztkosten?

Mein Pferd wurde getreten, übernimmt die Pferdehaftpflicht des anderen Pferdes die Kosten?

Berechtigterweise würden dies jetzt viele bejahen, denn dafür hat man schließlich eine Pferdehaftpflicht, oder? Leider ist dies in der Praxis nicht ganz so einfach, hier einige Beispiele:

Eigenes Pferd hat anderes eigenes Pferd getreten: Hier tritt die Haftpflicht überhaupt nicht ein, weil sozusagen ein Eigenschaden entstanden ist. Die Pferdehaftpflicht tritt nur für Schäden an Dritten ein.
Mein Pferd wurde getreten und ich oder ein Zeuge hat gesehen, von welchem Pferd: In diesem Fall kann die Pferdehaftpflicht des anderen Pferdes haftbar gemacht werden. Aber je nachdem, wo der andere seine Pferdehaftpflicht abgeschlossen hat, kann die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden nur teilweise haftbar gemacht werden oder sie lehnt den Schaden ab, weil z. B. das Weiderisiko nicht inkludiert war (wenn es auf der Weide passiert ist). Sehr viele Versicherungen bieten zwar eine Pferdehaftpflicht an, aber wenn sich die Versicherung auf diese Risiken nicht spezialisiert hat, handelt es sich um Standardprodukte, wo spezielle Pferd- und Reiterrisiken ausgeschlossen sind.
Die Gerichtsbarkeit gibt dem geschädigten Pferdehalter jedoch selten im vollen Umfang Recht, mit der Begründung, dass man alleine durch die Pferdehaltung an sich, mit diesem Risiko rechnen und leben muss. Deswegen erhält der geschädigte Pferdehalter oft nur 50% bzw. max. 2/3 des Schaden ersetzt und bleibt fast immer auf weiteren Kosten sitzen.
Mein Pferd wurde getreten, aber der andere hat gar keine Pferdehaftpflicht: Erschreckenderweise sind vor allem Pferdebesitzer sehr häufig immer noch nicht versichert. In diesem Fall könnten Sie den anderen Pferdebesitzer natürlich für den Schaden zur Verantwortung ziehen, müssten ihn jedoch wahrscheinlich verklagen, wenn er nicht von sich aus bereit ist, den Schaden zu übernehmen.
Mein Pferd wurde getreten, aber keiner weiß von welchem Pferd: In diesem Fall müssten alle anderen Pferdehalter gemeinschaftlich dafür haften. Wenn sich ein oder mehrere Pferdehalter sträuben, müssten Sie diese verklagen. Aber wie auch im Fall zuvor, können Sie davon ausgehen, dass Sie trotzdem noch auf der Hälfte oder einem Drittel des Schadens sitzen bleiben. Korrektur: Es gab ein Urteil vom Bundesgerichtshof, welches alle übrigen Pferdehalter freisprach. Wenn mehrere Pferde auf der Weide sind, kann man den nicht beteiligten Pferden keine Schuld zusprechen, obwohl bis auf ein Pferd es wohl keines der anderen Pferde gewesen ist. Hier geht also der geschädigte Pferdebesitzer leer aus, oder es gibt widerum einen Zeugen, der ganz klar belegen kann, welches Pferd schuldig ist.

Mein Pferd wurde getreten und muss nun operiert werden

Häufig gehen die Trittverletzungen leider nicht sehr glimpflich aus, muss dann operiert werden, können die OP-Kosten in die Tausende gehen. Unabhängig davon, ob die Pferdehaftpflicht eines anderen Pferdehalters nun die Kosten zumindest zum Teil tragen würde, könnte man nun die Pferde-OP Versicherung oder Pferdekrankenversicherung des eigenen Pferdes in Anspruch nehmen, wenn man rechtzeitig eine abgeschlossen hat. Diese beiden Pferdeversicherungen würden die Kosten voll übernehmen und sich gegebenenfalls einen Teil der Kosten von dem anderen Pferdehalter zurück holen, aber das wichtigste daran ist, dass Ihrem Pferd unabhängig von den entstehenden Kosten, die Sie vielleicht finanziell auch gar nicht stemmen könnten, vollends geholfen wird.

Warum eine Trittwunde für Ihr Pferd so gefährlich ist

Hat der Tritt eines anderen Pferdes irgendwelche Gelenke getroffen, erscheint es logisch, dass dies mit Komplikationen verbunden ist. Sollte es sich jedoch “nur” um eine Fleischwunde handeln, sieht vielleicht nicht jeder Pferdehalter eine dringende medizinische Notwendigkeit. Das Problem ist jedoch nicht der eigentliche Tritt, sondern die Bakterien, die in der Zeit, wo die Wunde offen war, bereits in den Körper des Pferdes eingetreten sind. Abhängig wie lange die Verletzung bereits besteht, reicht es leider nicht immer aus, dass der Tierarzt raus kommt, um die Wunde zu nähen und zu spülen. Sind bereits Keime und Bakterien eingedrungen, die anfangen die Knochen des Pferdes zu zersetzten, kann das Pferd nur innerhalb weniger Tage bereits um sein Leben kämpfen. Ganz abgehen von den Kosten, die in der Pferdefachklinik dafür anfallen ( 2.600 – 4.800 Euro), muss man mit der Gefahr leben, sein Pferd evtl. zu verlieren. Und ich denke, abgesehen vom eigentlichen Wert des Pferdes, kann einem kein Geld der Welt sein an´s Herz gewachsenen Vierbeiner ersetzen.


Unser Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher und schließen Sie zumindest eine Pferde-OP Versicherung ab, die Wundnähte, die Arthroskopie und einige Tage Tierklinik Aufenthalt beinhaltet. Sollte Ihr Pferd getreten worden sein fahren Sie mit Ihrem Pferd in eine erfahrene Tierklinik, lassen es versorgen und rund um die Uhr betreuen, um jegliches Risiko so zu minimieren, wie nur irgend geht, damit Sie sich hinterher keine Vorwürfe machen und sagen:”…hätte ich man!”

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