Eine Unbrauchbarkeit kann beim Pferd eher eintreten, als der Todesfall. Der Zweck des Pferdes entfällt und die Kosten für die Ausbildung sind futsch.
Mit zu den schlimmsten Dingen, die einem Pferdehalter passieren können, ist eine dauernde Unbrauchbarkeit beim Pferd wie z. B. bei einer Arthrose. Eine solche dauernde Unbrauchbarkeit beim Pferd ist gegeben, wenn es für die Zwecke, für die es angeschafft und gehalten wurde, nicht mehr verwendet werden kann. Der Begriff dauernde Unbrauchbarkeit beim Pferd klingt hart und technisch. Allerdings muss man sich vor Augen halten, dass die meisten Menschen, die Pferde besitzen, einen bestimmten Zweck damit verfolgen. Sei es für den Reit- oder Fahrsport, zur Zucht oder in selteren Fällen für die Landwirtschaft bzw. das Holzrücken.
Welche Ursachen hat die dauernde Unbrauchbarkeit beim Pferd?
Eine dauernde Unbrauchbarkeit beim Pferd kann auf unterschiedliche Weisen eintreten. Sei es durch einen Unfall mit schwerwiegenden Verletzungen oder durch verschiedene Arten von Krankheiten. Wenn ein Pferd auf diese Weise unreitbar wird und auch vor keine Kutsche mehr gespannt werden kann, erreicht sein Wert lediglich noch den Schlachtpreis. In einem solchen Fall liegt dann dauernde Unbrauchbarkeit beim Pferd vor. Die Feststellung dieser Unbrauchbarkeit kann allerdings nicht persönlich vorgenommen werden. Auch Hufschmiede oder andere mit Pferden befasste Berufstätige sind hierzu nicht ermächtigt, wenn es etwa um die Feststellung der Unbrauchbarkeit für eine Versicherung geht. Die Pferdeversicherung akzeptiert in der Regel nur dann eine dauernde Unbrauchbarkeit beim Pferd, wenn diese einwandfrei durch einen Tierarzt festgestellt wurde. Außerdem wird in diesen Fällen regelmäßig verlangt, dass Unterlagen wie Röntgenbilder bei der Versicherung eingereicht werden, um die dauernde Unbrauchbarkeit beim Pferd zu belegen.
Welche Möglichkeiten der Versicherung bestehen?
Eine Versicherung gegen dauernde Unbrauchbarkeit beim Pferd ist technisch gesehen eine Unterform der Pferdelebensversicherung. In der Regel äußert sich dies dadurch, dass anders als bei der klassischen Lebensversicherung nur ein bestimmter Prozentsatz des Zeitwertes des Pferdes ausgezahlt wird. Dieser liegt häufig bei 50 Prozent, wenn das Pferd weiterhin in der Hand des Besitzers verbleibt. Der Grund hierfür ist, dass ein noch lebendes Pferd einen gewissen Restwert hinsichtlich des Schlachtpreises besitzt, bzw. auch innerhalb der nächsten 2 – 3 Jahre wieder als brauchbar bezeichnet werden kann. Eine Pferdeversicherung, die die Kosten einer Sterbehilfe für das unbrauchbare Pferd übernimmt, gibt es selten. Wer seinem Tier eine Schlachtung nicht zumuten möchte, muss die für eine medizinische Behandlung erforderlichen Kosten daher in aller Regel selbst tragen, es sei denn, man besitzt als weitere Pferdeversicherung auch eine Pferdekrankenversicherung. Neben der Schlachtung und der Sterbehilfe bieten viele Versicherer außerdem die Möglichkeit an, dass der Schadensersatz auch dann ausgezahlt wird, wenn das Tier im angestammten Stall seine letzten Jahre verbringen darf. Der Halter und Versicherungsnehmer muss sich dann allerdings regelmäßig verpflichten, das Pferd nicht mehr zu Sportzwecken zu nutzen und es nicht mehr weiter zu veräußern.
Gibt es besondere Regeln, die es zu beachten gilt?
Die Möglichkeit des Abschlusses einer Versicherung besteht nicht für alle Pferde. Werden Pferde für den Rennsport oder das Military Reiten gehalten, so besteht keine Möglichkeit diese entsprechend zu versichern. Der Grund hierfür liegt nicht nur im zum Teil hohen Wert der Tiere, sondern auch im deutlich erhöhten Unfallrisiko bei Ausübung dieser Sportarten. Die Höhe der Versicherungsprämien richtet sich regelmäßig nach der im Schadensfall zu erstattenden Summe. Hier sollte von Seiten des Halters alle paar Jahre eine Überprüfung erfolgen. Denn die Versicherer zahlen im Schadensfall wahlweise den Zeitwert oder den Verkehrswert, je nachdem, welcher niedriger liegt. Hat ein Pferd unmittelbar vor einem Unfall nicht mehr den in der Versicherungspolice angegebenen Wert, kommt dieser auch nicht zur Auszahlung. Insofern sollte der Zustand des versicherten Pferdes und sein aktueller Wert nach bestimmten Zeiträumen erneut geprüft und die Versicherung entsprechend angepasst werden.
Welche Unternehmen versichern die dauernde Unbrauchbarkeit beim Pferd?
Hinsichtlich der Versicherer als solcher hat man in Deutschland eine große Auswahl an unterschiedlichen Anbietern. Zu den wichtigsten zählen dabei die Hippo Assekuranz (dahinter steckt eine englische Versicherung), die Horse-Life (auch englische Versicherung), die R+V Vereinigte Tierversicherung sowie die Uelzener Versicherung. Rabatte sind dabei in aller Regel dann möglich, wenn mehrere Pferde gleichzeitig versichert werden oder die Versicherung gegen dauernde Unbrauchbarkeit beim Pferd mit anderen Versicherungen für das Pferd kombiniert wird. Vor Abschluss eines Vertrages sollte man sich als Halter nach Möglichkeit von mehreren Versicherern individuelle Angebote erstellen lassen und diese individuell nach Kosten- und Leistungsgesichtspunkten miteinander vergleichen.
Die Unbrauchbarkeitsversicherung kann in der Regel ab dem 7. bzw. 8. Lebenstag bis mind. zum vollendeten 11. Lebensjahres des Pferdes versichert werden. Bis zu einer Versicherungssumme von z. B. 5.000 Euro erhalten Sie attraktive Jungtierrabatte.
Kosten Beispiel:
Versicherungssumme 2.500 Euro – 1/4 jährlicher Beitrag 40,40 Euro abzügl. z. B. 25% Jungtier Rabatt.
Im nachfolgenden Antrag erhalten Sie weitere Informationen zu den Beiträgen von unterschiedlichen Versicherungssummen:
>> Antrag Pferdelebensversicherung und Unbrauchbarkeit