Betriebliche Pferdeversicherung
Betriebliche Pferdeversicherung

Die Betriebshaftpflicht ist in vielen Pferdeberufen eine unumgängliche Versicherung, die jedoch immer dem richtigen Berufsrisiko zugeordnet werden muss.

Ganz egal, ob es sich um einen Reiterhof, einen Reitstall, einen Pferdebetrieb, einen Reit- und Fahrverein handelt, mit oder ohne eigenem Grundstück, Reitlehrer oder Reittherapeut – auch mobil – oder Pensionspferde bzw. Berittpferde vorhanden sind – eine betriebliche Pferdeversicherung ist für diese Risiken unumgänglich, denn eine private Pferdehaftpflichtversicherung reicht hier schon lange nicht mehr aus und ist unabhängig von den allgemeinen Auflagen für Reitbetriebe.
 

Betriebshaftpflicht: Für jedes betriebliche Reitrisiko die passende Versicherung

Nur wenige Versicherungen bieten Reitbetrieben jeglicher Art, spezielle Versicherungskonzepte und Lösungen an. Mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich kann hier wiederum auch die Uelzener Versicherung glänzen, die für verschiedene Zielgruppen eine spezielle Betriebshaftpflicht anbietet.
Eine Betriebshaftpflicht benötigt z. B. der Pferdebetrieb als:

  1. Reit- und Fahrverein
  2. Reiterhof
  3. Reitstall
  4. Reitbetrieb
  5. Reitschule
  6. Anbieter von Reiterferien

In dieses Risiko integriert werden kann z. B. ein sog. Heuhotel, die Reiterstube oder das Hofcafé oder auch eine Beherbergung.

Da die Pferde im Betrieb einen unterschiedlichen Einsatzzweck haben, muss auch hier bei den verschiedenen Risiken unterschieden werden, die hinzu versichert werden können:

  • Reitpferd
  • Kutschpferd
  • Voltigierpferd
  • Therapiepferd
  • Schul- und Verleihpferd
  • Fohlen und Aufzuchtpferde
  • Pensions- oder Berittpferde
  • Zuchtpferde
  • Beistellpferde
  • Gnadenbrotpferde, bzw. Pferde ohne Reiten

Sollten sich noch weitere Tiere im Betrieb aufhalten, können auch diese in den Versicherungsschutz z. T. sogar beitragsfrei integriert werden, wie z. B. Lama, Kamel, Schweine, Ziegen etc.

Ganz wichtig für Reitbetriebe kann insbesondere der Punkt Fütterungsschäden werden, wenn die Pferdebesitzer Ihre Pferde nicht mit dem eigenen Futter versorgen. Hier kommt es immer wieder zu gravierenden Zwischenfällen, wo z. T. gleich mehrere Pferde gleichzeitig eingeschläfert werden müssen und die Pferdehalter, den Inhaber des Reiterhofes in Regreß nehmen.

Auch einmalige oder wiederkehrende Veranstaltungen, in denen häufig reger Besuchsverkehr herrscht, sollten unbedingt versichert sein. Eine regelmäßige Meldung ist hierfür nicht erforderlich.

Werden Pferde gegen Entgelt in Pension genommen, sollte auch das Tierhüterrisiko und Schäden am Pensionspferd versichert sein.

Auch wenn der Reitbetrieb alle Risiken ordnungsgemäß abgesichert hat, entbindet dies die fremden Pferdebesitzer jedoch nicht von dem Besitz einer eigenen privaten Pferdehaftpflichtversicherung.

Spezielle Haftpflicht für Reitlehrer, Reittherapeut und Bereiter

Ob das betriebliche Risiko nun grundstücksgebunden ist, oder nicht, auch diese Berufsgruppen benötigen eine spezielle Berufshaftpflicht zur Absicherung. Selbst wenn der Beruf “mobil” ausgeübt wird und beispielsweise keine eigenen Pferde für die Ausübung des Berufes genutzt werden, kommt hier die Reitlehrerhaftpflicht zum Tragen.

Da jedes Risiko ganz individuell zu betrachten ist, haben wir hier für Sie einen Betriebsfragebogen zum Download für Sie vorbereitet, womit anhand Ihrer selbst
gemachten Angaben, die Anforderung eines detaillierten Angebotes möglich ist.

Einen Vergleich mit möglichen Konkurrenzangeboten braucht die Uelzener Versicherung garantiert nicht scheuen, weil sie einfach ein hervorragendes Preis- Leistungskonzept bietet. Überzeugen Sie sich gerne selbst davon!

>> Betriebshaftpflicht Informationen

>> Betriebshaftpflicht Fragebogen

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