Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – Pferdeversicherungen

Pferde-Op Versicherung
Pferde-Op Versicherung

Bei dem Abschluss einer Versicherung ist es wichtig, darauf zu achten, zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) die Behandlungen eines Tierarztes versichert sind, da nur diese Kosten dann auch tatsächlich von der Versicherung übernommen werden. Das heißt also, wenn meine Versicherung nur den einfachen Satz der GOT beinhaltet, bezahle ich die entstehende Differenz zum z.B. zweifachen Satz, wenn dieser vom Tierarzt berechnet wurde.

Doch was ist überhaupt die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)?

Nach der GOT richtet sich, wie viel der Tierarzt für seine geleistete Arbeit dem Pferdebesitzer berechnen darf; Richtwerte bzw. Preise für viele verschiedene Untersuchungen, Behandlungen usw. sind in der GOT festgelegt. Diese Richtwerte beziehen sich immer auf den einfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. In besonderen Fällen und nach Ermessen kann der Tierarzt jedoch auch den zwei- oder dreifachen Satz berechnen; das heißt für den Besitzer, dass die Behandlungskosten dementsprechend multipliziert werden. Eine “Allgemeine Untersuchung mit Beratung” beim Pferd wird beispielsweise mit 17,18€ abgerechnet – wer schon ein paar Tierarztbesuche bei seinem Pferd hinter sich hatte, müsste diese Bezeichnung auch schon auf der ein oder anderen Rechnung gelesen haben. Hat der Tierarzt nun zum Beispiel einen erhöhten Mehraufwand bei der Untersuchung, etwa weil das Pferd besonders ängstlich oder aggressiv ist und es somit zu Verzögerungen kommt, die sich auch auf den Praxisbetrieb des Tierartzes auswirken (wenn er also durch dieses Pferd zu spät beim nächsten Patienten ankommt), so kann er den zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte berechnen. So erhöht sich also der Preis auf 34,36€. Auch zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen steigt der einfache Satz der GOT; ebenfalls teurer wird es, wenn Komplikationen oder Besonderheiten die Untersuchung schwieriger machen.

Glücklicherweise ist es aber so, dass selten der dreifache Satz von einem Tierarzt oder einer Tierklinik berechnet wird. Aber die Tendenz zeigt, dass Tierärzte in Großstädten häufiger den zweifachen Satz berechnen, aber als Pferdebesitzer hat man es ja meist mit Tierärzten vom Land zu tun, die weiterhin nach dem einfachen Satz abrechnen und nur den zweifachen wählen, wenn es wirklich Besonderheiten gibt wie zum Beispiel ein Nachtbesuch. Zudem ist es so, dass der Tierarzt auch nicht einfach alles willkürlich zum erhöhten Satz abrechnen darf: Wenn mein Pferd eine OP benötigt und diese aufgrund nicht-voraussehbarer Komplikationen sehr viel schwieriger abläuft als im Normalfall, kann beispielsweise der unmittelbare OP-Eingriff selbst zum erhöhten Satz abgerechnet werden, nicht jedoch die gesamte Behandlung.

Was hat meine Versicherung damit zu tun?

Bei bestimmten Arten von Pferdeversicherungen ist es möglich, verschiedene “Varianten” einer Versicherung abzuschließen. Hat man die Möglichkeit einen höheren GOT Satz zu versichern, kommt man zumeist natürlich auch auf einen höheren Beitrag, den der Versicherte bezahlen muss. Es lohnt sich allerdings sehr, darüber nachzudenken, welchen GOT Satz ich versichern lassen möchte. Denn wenn nur der einfache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte versichert ist, mein Tierarzt aber den zweifachen Satz berechnet, weil mein Pferd am Wochenende krank geworden ist, so bleibe ich trotz meiner Versicherung auf der Differenz zwischen dem einfachen und zweifachen Satz sitzen.Ein Fallbeispiel:
Beim abendlichen Rundgang durch den Stall entdeckt der Stallbesitzer mein Pferd, wie es sich extrem am Boden wälzt und starke Schmerzen zeigt: Ein Verdacht auf Kolik liegt vor; also muss sofort der Tierarzt gerufen werden, da diese Krankheit sonst auch tödlich enden kann. Der Tierarzt kommt auch sofort und alles geht gut aus; das Pferd muss nicht operiert werden, weil es nur eine leichte Kolik war, die mit einigen Medikamenten eingedämmt werden konnte.
Mit allen Untersuchungen, Behandlungen und dem Wegegeld kommt der Tierarzt in unserem Beispiel auf 128,91€ zum einfachen Satz der GOT – die Medikamente nicht eingerechnet. Da er aber nach 19 Uhr gerufen wurde, darf er den zweifachen Satz berechnen; somit müsste ich bzw. meine Versicherung also 257,82€ bezahlen. Habe ich nur den einfachen Satz versichert, zahle ich also 128,91€ selbst.
Es ist also sinnvoll, immer den höheren Satz der GOT versichern zu lassen – wenn eine Wahlmöglichkeit besteht.
Zudem kommt es auch leider auf das Gebiet an, in dem man lebt – in manchen Gegenden berechnen die Tierärzte generell den zweifachen Satz. Lasse ich nur den einfachen Satz versichern, gehe ich immer das Risiko ein, sehr viel Geld selbst zahlen zu müssen. Denn schließlich ist nicht jede Behandlung so “günstig” wie der beschriebene Fall; gerade Koliken können schnell zu Operationen führen und somit richtig teuer werden.

Da die Erfahrung gezeigt hat, dass der dreifache Satz so gut wie gar nicht berechnet wird, gibt es auch keine Versicherung, die diesen explizit einschließt.

Welchen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte die Pferdekrankenversicherung und die Pferde-OP Versicherung abdecken, erfahren Sie hier: Pferdekrankenversicherung und Pferde-OP Versicherung

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