Pferdeversicherung Fremdreiter

Pferdeversicherung Fremdreiter
Wer als Pferdehalter die passende Versicherung sucht, stolpert über den Begriff Pferdeversicherung Fremdreiter und Pferdeversicherung Reitbeteiligung, was ganz unterschiedlich von der Versicherung bewertet wird, insbesondere dann, wenn es um Haftungsansprüche geht.

Pferdeversicherung Fremdreiter

Was ist der Unterschied zwischen einer Reitbeteiligung und einem Fremdreiter?
Wer sein Herz an Reitpferde verliert, hat sich ein teures Hobby ausgesucht. Für die Anschaffung eines guten Reitpferdes muss der Pferdenarr richtig tief in die Tasche greifen und auch die laufenden Kosten für die Unterbringung, das Futter und den Tierarzt summieren sich im Laufe der Zeit. Eine Möglichkeit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für die Pferdehaltung zu senken, ist die sogenannte Reitbeteiligung.


In der Regel schließt der Besitzer des Pferdes mit einem interessierten Pferdefreund einen Vertrag und räumt ihm die Möglichkeit ein, das Pferd regelmäßig zu reiten. Im Gegenzug beteiligt sich der Vertragspartner an den Kosten der Pferdehaltung oder übernimmt einen Teil der anfallenden Arbeiten wie das Ausmisten des Stalls und die Pflege des Pferdes. Lässt der Besitzer eines Pferdes eine andere Person nur einmalig oder in Ausnahmefällen reiten, ohne eine Gegenleistung dafür zu verlangen, wird diese Person als Fremdreiter bezeichnet. Reitbeteiligung oder Fremdreiter – was im ersten Moment als Wortspielerei erscheinen mag, spielt spätestens beim Abschluss einer Versicherung oder im Schadensfall eine entscheidende Rolle.

Risiken für Pferdehalter und Fremdreiter

Jeder, der etwas vom Umgang mit Pferden versteht, weiß genau, dass immer ein gewisses Unfall oder Schadensrisiko besteht. Verursacht ein Pferd einen Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden, haftet der Halter des Tieres in vollem Umfang. So ein Schaden kann den Pferdehalter finanzielle ruinieren, denn die Privathaftpflichtversicherung zahlt in solchen Fällen nicht. Darum sollte jeder verantwortungsbewusste Pferdehalter unbedingt eine Pferdehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro abschließen.


Obwohl eine solche Versicherung in Deutschland nicht vorgeschrieben ist, darf kein Pferdebesitzer auf den rechtzeitigen Abschluss einer solchen Police verzichten. Das gilt insbesondere dann, wenn gelegentlich andere Personen das Pferd reiten. Fremdreiter stellen ein potentielles Risiko dar, weil Pferd und Reiter nicht miteinander vertraut sind. Mit einer Pferdeversicherung kann man sich als Pferdehalter durch die Zahlung relativ kleiner Prämien effektiv gegen die Ansprüche anderer bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden absichern. Gibt es eine Reitbeteiligung, sollte das im Vertrag festgehalten werden. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften wird die Reitbeteiligung kostenlos mitversichert. Schäden, die durch einen Fremdreiter verursacht werden, sind durch die Versicherung ebenfalls abgedeckt.

Unfallversicherung für Fremdreiter und Reitbeteiligung

Durch den Vertrag zwischen Pferdehalter und Reitbeteiligung sind aus gesetzlicher Sicht beide Partner in den meisten Rechten und Pflichten in Bezug auf das Pferd gleichgestellt. Aus diesem Umstand folgt, dass die Reitbeteiligung bei vielen Verträgen keine Ansprüche gegen den Pferdehalter geltend machen kann, wenn persönliche Ausrüstungsgegenstände beschädigt werden oder sich die Reitbeteiligung verletzt. Es lohnt sich darum, die Konditionen der verschiedenen Anbieter und Tarifmodelle penibel miteinander zu vergleichen. Sowohl für die Reitbeteiligung als auch für Fremdreiter ist zusätzlich der Abschluss einer Unfallversicherung unbedingt empfehlenswert.

War dieser Beitrag informativ?
[Total: 4 Average: 2.8]

Share Button
Über Tania Dählmann 41 Artikel
Du findest mich auch auf Google+

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*