Die Pferdehaftpflicht Pflicht betrifft alle Pferdehalter und Einsteller von Pferden unabhängig von Größe, Alter und Einsatzzweck des Pferdes.
Nicht nur im professionellen Pferdesport, sondern auch für Sie als privater Halter sollte eine Pferdehaftpflicht Pflicht sein. Die Pferdehaftpflicht gehört zu den wichtigsten Pferdeversicherungen, da sie Schäden in Millionenhöhe abdeckt und Sie als Besitzer vor großen finanziellen Verlusten bewahrt.
Warum ist eine Pferdehaftpflicht Pflicht?
Der Hintergrund für die Pferdehaftpflicht Pflicht ist, dass der Besitzer des Tieres bei Schäden generell mit seinem kompletten Vermögen sowie verschuldensunabhängig haftet. Die Versicherung schützt somit nicht nur Sie als Besitzer vor dem finanziellen Ruin, sondern sichert ebenfalls die Regulierung des Schadens ab. Eine Pferdehaftpflicht tritt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden ein.
Aus gesetzlicher Sicht existiert derzeit zwar keine Pferdehaftpflicht Pflicht (wurde aber bereits diskutiert, genauso wie die Pferdesteuer in Kirchheim und in Bad Sooden-Allendorf), aber dennoch sollten Sie aus den genannten Gründen nicht darauf verzichten. Immerhin ist ein Schaden durch ein Pferd schnell geschehen und aufgrund der unbegrenzten Schadensersatzpflicht kann die Höhe der Kosten existenzgefährdend werden. Zu den typischen Schadensfällen, die durch Pferde verursacht werden gehören unter anderem:
- Flurschäden: Ein durchgehendes Pferd beschädigt fremde Felder und Gärten
- Verkehrsunfall aufgrund eines ausgebrochenen oder durchgehenden Tieres
- Sachschäden: zum Beispiel beim Vorbeireiten an einem Auto, aufgrund eines plötzlichen Ausschlagens
- Personenschäden: Wenn der Reiter oder eine andere Person abgeworfen und stark verletzt wird und langfristige gesundheitliche Beeinträchtigung bestehen bleiben
- Deckschäden
- Schäden bei Turnieren
- Schadensereignisse bei Schlitten- und Kutschfahrten
Die Pferdehaftpflicht begleicht den Schaden bis zur Höhe des notwendigen Schadenersatzes beziehungsweise bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Dabei empfiehlt es sich generell, eine möglichst hohe Deckungssumme zu wählen, denn im Schadensfall kommen schnell beträchtliche Summen zustande. Somit ist es auch ohne eine gesetzliche Pferdehaftpflicht Pflicht unbedingt ratsam, eine solche Versicherung abzuschließen.
Pferdehaftpflicht schützt Fremdreiter und Gastreiter
Im Gegensatz zur Reitbeteiligung, die regelmäßig ein bestimmtes Pferd reiten und durch Ihre Gegenleistung in Form von Arbeitsleistung oder Entgeltzahlung eine Art Besitzrecht an dem Pferd erwirbt (im Haftpflicht Sinne), sind gelegentliche Fremdreiter und sog. Gastreiter ebenfalls über die Pferdehaftpflicht versichert (wenn vereinbart). Auch hier kommt es regelmäßig zu gravierenden Personenschäden durch Unkenntnis und mangelnder Praxis, die in jahrelangen Prozessen geklärt werden müssen. Ohne eine Pferdehaftpflicht, über die Sie bei strittigen Forderungen eine Art von Rechtsschutzdeckung erhalten, würden alleine die auf Sie zukommenden Gerichtskosten ein Vermögen kosten.
Mit einem Versicherungsvergleich zum besten Angebot
Da es bei der Pferdehaftpflichtversicherung ein sehr unterschiedliches Preis-/Leistungsniveau gibt, sollten Sie sich vorab gut informieren. Am besten nehmen Sie hierfür einen Versicherungsvergleich zu Hilfe. Damit erkennen Sie auf einen Blick das beste Angebot, sodass Sie schnell zu einer geeigneten und günstigen Pferdehaftpflichtversicherung gelangen.
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