Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung mit Folgen

Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung
Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung

Die Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung kann mit bösen Überraschungen rechnen, wenn sie bei der falschen Pferdeversicherung versichert ist.
Eine Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung, sollte bei der Pferdeversicherung gemeldet und eingetragen sein. Diese Eintragung hat jedoch positive, als auch negative Auswirkungen – je nachdem von welcher Position man dies betrachtet – ob vom Standpunkt des Pferdehalters oder dem der Reitbeteiligung.

Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung – Eine Frage der Haftung

Das Konzept der Reitbeteiligung ist den letzten Jahren immer beliebter geworden. Die Reitbeteiligungen zahlen in der Regel einen Geldbetrag oder unterstützen den Pferdehalter durch Arbeiten, wie Stall ausmisten. Als Gegenleistung dürfen sie das Pferd ausreiten oder sich mit ihm beschäftigen. Doch Probleme tauchen auf, wenn es um die Frage der Haftung bei der Reitbeteiligung geht. Die rechtliche Situation wird hier häufig vor Gerichten diskutiert und den meisten betroffenen Personen ist vor einem solchen Fall meistens nicht bekannt, welche finanziellen Risiken sie ohne die richtige Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung eingehen.


Viele Risiken sind bei den meisten Versicherungen nicht abgedeckt, sodass eine intensive Beschäftigung mit dem Thema unerlässlich ist. Eine Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung dient dazu, verschiedene Risiken abzudecken, es kommt hierbei allerdings auf die genauen Bedingungen an und die Auswahl muss mit höchster Vorsicht getätigt werden. Bei allen Verträgen sollten Sie sich die Bedingungen genau ansehen und die beste Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung aussuchen. Es bestehen zwischen den einzelnen Versicherungen extreme Unterschiede der übernommen Schadensfälle.

Welche Risiken gibt es und welche Schwierigkeiten bestehen?

Wenn eine Reitbeteiligung mit dem Pferd ausreitet, dann können verschiedene Schäden auftreten. So können beispielsweise Schadensersatzforderungen von dritten Personen auf den Pferdehalter oder die Reitbeteiligung zukommen. Diese werden von der Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung unter bestimmten Bedingungen abgedeckt. Man muss hierbei verschiedene Szenarien unterscheiden. Liegt der Grund des Schadens in der Natur des Pferdes, wie beispielsweise bei einem “Durchgehen” des Tieres, dann haftet der Halter. Liegt ein Verhaltens- oder Reitfehler der Reitbeteiligung vor, dann tritt diese in Haftung. Auch sie sollte daher eine entsprechende Versicherung abschließen, um sich vor finanziellen Risiken abzusichern. Günstiger und einfacher ist es jedoch, alle Risiken mit einer Versicherung abzudecken. Der Grund für die Haftung der Reitbeteiligung liegt in der Tatsache begründet, dass die Reitbeteiligung bei den meisten Pferdehaftpflicht Urteilen auch als Mithalter angesehen wird, da sie die in dem Moment des Unfalls die Gewalt über das Pferd hatte und sich durch die Bezahlung von Geld oder die Übernahme der Pflege auch am Unterhalt des Tieres beteiligt. Der Besitzer haftet allerdings immer noch bei Ereignissen, welche sich dem Einfluss des Reiters entziehen und “in der Natur der Sache” liegen. Somit ist eine Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung in jedem Fall wichtig.


Beim Abschluss muss darauf geachtet werden, dass die jeweilige Reitbeteiligung namentlich eingetragen wird. Nur dann gilt sie als Reitbeteiligung und die Haftpflicht regelt die Angelegenheiten entsprechend. Schwierig wird es, wenn die Reitbeteiligung selber verletzt wird oder durch unachtsames Verhalten das Pferd zu schaden kommt. Da durch die Eintragung der Reitbeteiligung in den Vertrag diese zu den versicherten Personen gehört, sind in der Regel Haftungen zwischen Halter und Reitbeteiligung ausgeschlossen. Stürzt die Reitbeteiligung also vom Pferd, dann tritt die Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung nicht in Haftung. Auch bei einer Beschädigung des Pferdes besteht meistens Haftungsausschluss. Hier sollte sich die Reitbeteiligung selber absichern und eine eigene Versicherung abschließen. Diese übernimmt dann Schäden, welche durch das falsche Verhalten der Reitbeteiligung verursacht wurden. Die Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung, welche der Halter abschließt, übernimmt alle Schäden, dem an dem Eigentum oder dem Leben dritter Personen verursacht werden.

Welche Problem bleiben bestehen?

Bei den angeführten Versicherungen sind Schäden nicht abgedeckt, welche die Reitbeteiligung selber erleidet. Stürzt sie beispielsweise, so übernimmt die Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung diese Schäden nicht, da die betreffende Person mit als versicherte Person in den Vertrag aufgenommen worden ist. Es muss also eine separate Unfallversicherung abgeschlossen werden. Eine weitere Möglichkeit ist, die Reitbeteiligung als Tierhüter einzusetzen. Wenn die Pferdeversicherung die Tätigkeit als Tierhütung ansieht, dann sind alle Schäden abgedeckt. Doch diese Anerkennung ist nicht einfach, viele Versicherungen lehnen eine solche Regelung ab. Eine Reitbeteiligung geht in der Regel immer das Risiko ein, in Regress genommen zu werden. Dies bedeutet, dass Schadensersatzansprüche ihr gegenüber geltend gemacht werden können. Durch den Umgang mit dem Pferd verfügt sie über dessen Gewalt und die Versicherung oder eine andere Person kann sich im Schadensfall an die Reitbeteiligung wenden und den Schaden einfordern.

Welche Lösungen existieren?

Die Uelzener Versicherung ist eine der wenigen, welche sich für eine umfangreiche Absicherung einsetzt und eine Reitbeteiligung als Tierhüter definiert. Diese muss im Vertrag namentlich genannt werden, dann sind sowohl eigene Schäden der Reitbeteiligung als auch Schäden an dritten Personen abgesichert. Die Uelzener Versicherung verzichtet auch ausdrücklich auf einen Regressanspruch gegenüber der Reitbeteiligung. Eine solche Vertragswahl für die Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung ist demnach die umfangreichste und beste Lösung für beide Seiten, so macht die Reitbeteiligung allen Personen viel Freude.

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